Corona aktuell

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Hygienekonzept

1. Hygienevorschriften

  • Es besteht Mundschutz – Pflicht auf dem Schulgelände, im Gebäude und in den Klassenräumen (ein Visier (face-shield) zählt nicht als ausreichender Schutz!)
  • Ausnahme: die Kinder sitzen an ihren festen Plätzen; während des Sport- und Schwimmunterrichts; während des Mittagsessens am Platz
  • Wer sich weigert, den Mund-Nase-Schutz zu tragen, muss zum Schutz der Gesundheit aller nach Hause geschickt bzw. abgeholt werden.
  • Die Sitzordnung wird von der Klassenlehrerin dokumentiert und aufbewahrt
  • Die Abstandsregelung von mind. 1,5m gilt auch weiterhin
  • Die Eltern sind verpflichtet, für den Mund-Nase-Schutz des Kindes zu sorgen und tragen Verantwortung für das regelmäßige Reinigen bzw. Wechseln der Masken
  • Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände zu reinigen und zu desinfizieren
  • Während des Unterrichtstages sollen die Kinder so oft wie möglich die Hände waschen
  • Auch weiterhin ist auf Nies – Hust – Etikette zu achten!
  • Es besteht ein Betretungsverbot für alle Personen außer Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beauftragte Personen (Post, Lieferdienste, Handwerker)
  • Bei Schnupfen muss das Kind für mind. 24 Stunden zu Hause bleiben. Falls keine weiteren Erkältungssymptome hinzukommen, darf das Kind nach Ablauf von 24 Stunden wieder zur Schule kommen. Ansonsten ist ein Arzt aufzusuchen
  • Bis zu den Herbstferien wird kein Schwimmunterricht erteilt
  • Sportunterricht findet nur im Freien statt
  • Im Musikunterricht ist das Singen nicht gestattet
  • Über diese Regelungen hinaus gilt ebenfalls ergänzend das allgemeine Hygienekonzept der Schule

 

3. Allgemeine Regelungen

  • Es besteht für alle Kinder Schulpflicht
  • In Ausnahmefällen können Eltern für ihr Kind ein Attest eines Arztes beibringen und ihr Kind vom Unterricht befreien lassen, wenn relevante Vorerkrankungen vorliegen, die bei Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 einen schweren Verlauf vermuten lassen. Dieses Attest muss in der Schule eingereicht werden, wenn das Kind länger als 6 Wochen die Schule nicht besuchen soll
  • Eine solche Entscheidung der Eltern ist umgehend der Schule mitzuteilen.
  • Leben Schülerinnen und Schüler in häuslicher Gemeinschaft mit Angehörigen, bei denen aufgrund einer Vorerkrankung im Falle einer Infektion ein erhöhtes Risiko zu einem schweren Krankheitsverlauf besteht, sollen nach Maßgabe der Landesregierung „vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb der häuslichen Gemeinschaft“ getroffen werden. In einzelnen Ausnahmefällen und nur vorübergehend können Schülerinnen und Schüler in diesem Fall von der Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden. Diese nehmen dann am Lernen auf Distanz teil.
  • Sollte in einer Familie der Verdachtsfall bestehen, es könne sich jemand mit dem Virus infiziert haben, ist die Schule umgehend zu informieren und das Kind muss 14 Tage in Quarantäne. Das Kind darf die Schule wieder besuchen, wenn ein negativer Text vorgewiesen werden kann, der nicht älter als 2 Tage ist.
  • Kinder von Familien, die aus einem Risikogebiet zurückkehren (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) zurückkehren, müssen 14 Tage in Quarantäne und dürfen nicht am Unterricht teilnehmen, so lange kein negativer Test vorgewiesen werden kann. Hierbei besteht eine Mitwirkungspflicht, bei deren Nicht-Beachtung hohe Bußgelder drohen können.
  • Für den Fall, dass Schulen wieder geschlossen werden müssen, kommt das Konzept „Lernen auf Distanz – Kinder-Homeoffice“ zum Tragen. Für den Fall, dass einer Familie aus finanziellen Gründen kein digitales Gerät für ihr Kind zur Verfügung steht, sollen Geräte von den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Dennoch kann es sein, dass nicht ausreichend Geräte zur Verfügung stehen. Dann wird gemeinsam mit den Familien nach individuellen Lösungen gesucht
  • Regelungen für den Sportunterricht sind separat aufgeführt!

2. Maßnahmen im Gebäude

  • In allen Flure sind zur besseren Abstandswahrung Laufwege gekennzeichnet.
  • Jede Stufe hat zunächst einen eigenen Eingang (2020/21):

          Kl. 1: Haupteingang

          Kl. 2: Oberer Eingang

          Kl. 3: Seiteneingang

          Kl. 4: Feuertreppe auf dem Schulhof

  • Jede Stufe nutzt die für sie vorgesehenen Toiletten
  • Allen Lehrkräften und Mitarbeitern sind die Fensterschlüssel zugängig, so dass regelmäßig gründlich gelüftet wird; die Türen sollten so oft es geht geöffnet werden
  • Alle Räume werden täglich gründlich gereinigt und die Tische der Kinder desinfiziert
  • Wen möglich, werden Aktivitäten der Klassen und des Ganztages ins Freie verlegt