Rhythmisierung der Schultage

Unsere Zeitstruktur

Struktur

Vormittag

Ganztag

Frühaufsicht

7.25 – 7.40

 

Einlass

7.30

Offener Anfang

7.30 – 7.40

Frühlernzeit

7.40 – 8.00

1.   Stunde

8.00 – 8.40*

2.   Stunde

8.45 – 9.25

Hofpause Klassen 1 + 3

Frühstück Klassen 2 + 4

9.25 – 9.40

Frühstück Klassen 1 + 3

Hofpause Klassen 2 + 4

9.40 – 9.55

3.   Stunde

9.55 – 10.35

4.   Stunde

10.40 – 11.20

Ganztags-SuS gehen in die Betreuung;

alle anderen in die Pause

11.20 – 11.40

Beginn OGS + Kurzbetreuung

5.   Stunde

11.40 – 12.20

Freispielzeit

6.   Stunde

12.25 – 13.05

Mittagessen OGS: Klassen 1 + 2

13.05: Ende Kurzbetreuung

 

13.05 – 14.00

Mittagessen OGS: Klassen 3 + 4

 

14.00 – 15.00

AG’s

15.00: Abholzeit OGS

 

15.00 – 16.00

Freispielzeit

16:00: Ende OGS

*Erläuterungen: die Veränderung der Zeiten wurde durch die eingeführten Lernzeiten notwendig und hat sich bewährt. Aufgrund der Gesamtzahl an Schülerinnen und Schülern wurde die Hofpause geteilt.

**gültig ab Schuljahr 2023-2024

Smartphones, Smartwatches & Co.

Inzwischen sind Smartphones und Smartwatches aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Von daher ist es nachvollziehbar, dass diese Geräte auch in die Schulen Einzug halten. Um einen reibungslosen Unterricht gewährleisten zu können, bitten wir Sie um die Beachtung folgender Regeln:

  • Handys und Smartwatches bleiben lautlos und in Schulmodus im Tornister.
  • Es ist nicht gestattet, während des Schulvormittages oder der Ganztagsbetreuung mit dem Handy oder der Smartwatch Spiele zu spielen, Musik zu hören oder zu telefonieren. 
  • Für den Verlust der Geräte während des Schultages übernehmen wir keine Verantwortung
  • Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Schule eingesammelt und können am Ende des Schultages abgeholt werden

Zu der Nutzung von Smartwatches sind die folgenden Informationen hilfreich:

https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/datenschutz/datenschutz-im-schulalltag/smartwatches-im-schulalltag-eine-datenschutzrechtliche-herausforderung-1

 

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html

 

Unser Leitbild

Rund um die Einschulung

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

  • „Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres“ (5. Schulrechtsänderungsgesetz § 35 Abs. 1)
  • Kinder mit Geburtstag ab 1.10. des entsprechenden Jahres werden nicht mehr berücksichtigt

Wann kann ich mein Kind anmelden?

  • Im Laufe des Vorjahres, bevor ein Kind schulpflichtig wird, werden alle Familien von der Stadt Meinerzhagen angeschrieben und nach dem Schulwunsch gefragt. Zur Auswahl stehen immer alle drei Meinerzhagener Grundschulen. Voraussetzung für die Aufnahme ist ausreichend Kapazität an der jeweiligen Schule.
  • Anschließend erhalten die Familien im Herbst von ihrer Wunschschule eine Einladung zur Anmeldung.
  • Wichtig: Es müssen immer BEIDE Elternteile unterschreiben!

Woher weiß ich, ob mein Kind schulreif ist?

  • Meist mit der Anmeldung wird das Kind mit in die Schule eingeladen.
  • An verschiedenen Spielstationen beobachten Lehrkräfte die Basisfähigkeiten der Kinder, die für einen reibungslosen Schulstart wichtig sind
  • Dieses „Schulspiel“ wird in Kleingruppen von bis zu acht Kindern durchgeführt
  • Alle Eltern erhalten eine Rückmeldung
  • Bei gravierenden Problem lädt die Schulleitung noch einmal zu einem weiteren Termin ein, um die Auffälligkeiten und Fördermöglichkeiten zu besprechen
  • Auch das Gesundheitsamt lädt zur Schuleingangsdiagnostik ein und begutachtet die Basisfähigkeiten des Kindes

Kann mein Kind zurückgestellt werden?

  • „Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören (§ 35 Absatz 3 Satz 1-3 Schulgesetz). Bislang wurde diese Rechtslage so verstanden, dass Grundlage der Entscheidung der Schulleitung allein das schulärztliche Gutachten war.“ (schulministerium.nrw.de)

Wann erfolgt die Einschulung?

  • In Nordrhein-Westfalen findet die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt, auch dann, wenn der Unterricht in der Mitte der Woche beginnt.
  • Meist beginnt der Tag mit einem Gottesdienst in der Kirche (Während der Corona-Pandemie nicht!)
  • Anschließend findet eine Feier in der Aula statt (während der Pandemie klassenweise nacheinander)
  • Nach der Feier gehen die Kinder für ihre erste Schulstunde in ihre Klassen; währenddessen können sich die Eltern bei Kaffee und Kuchen stärken

Können Kinder vorzeitig eingeschult werden?

  • Eltern, die die vorzeitige Einschulung ihres Kindes wünschen, können einen formlosen Antrag an die Grundschule richten.
  • Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung und Kennenlernen des Kindes mit den Eltern über die Aufnahme des Kindes.
  • Als Entscheidungshilfe kann die Schulleitung ein schulärztliches oder im Einzelfall auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen.

Der Erlebnistag

  • Am dritten Mittwoch im Mai werden die Schulanfänger mit ihren Erzieherinnen in die Schule eingeladen, um diese kennenzulernen

Der Kennenlernnachmittag

  • Meist im Juni findet der Kennenlernnachmittag statt
  • Die Kinder erfahren, wer ihre Klasse leitet, wie ihr Klassentier heißt und welche Kinder mit in der Klasse sind